Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz ist ein strukturierter Prozess, der einige Schritte erfordert. Dies beinhaltet die Auswahl eines einzigartigen Firmennamens, die Vorbereitung der Gründungsdokumente mit den Statuten der AG, die Beglaubigung durch einen Notar sowie die Einreichung beim Handelsregisteramt. Ein Mindestkapital ist erforderlich und ein Verwaltungsrat muss ernannt werden, wobei mindestens eine Person vertreten sein muss. Nach der Eintragung erhält die AG ihre rechtliche Existenz. Abschliessend müssen steuerliche und versicherungstechnische Angelegenheiten geklärt werden.
Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt dieses Prozesses, um sicherzustellen, dass Ihre AG erfolgreich gegründet wird und Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) ist ein wichtiger Schritt für Unternehmer, die ihr Geschäft auf eine solide rechtliche Basis stellen möchten, welche folgende Vorteile mit sich bringt:
- keine Haftung mit Privatvermögen
- vereinfachte Kapitalbeschaffung
- besseres Image gegenüber Kunden und Lieferanten
- Steuervorteile
- Anonymität der Eigentümer
Eine Aktiengesellschaft (AG) kann von natürlichen Personen oder juristischen Personen gegründet werden. Natürliche Personen sind einzelne Menschen, während juristische Personen Organisationen wie Unternehmen, Vereine oder Stiftungen sind. Die Gründung kann durch mehrere natürliche und/oder juristische Personen erfolgen, zwingend notwendig ist aber nur eine Person.
Zusätzlich zum erforderlichen Eigenkapital fallen bei der Gründung Notar- und Handelsregistergebühren an, die schnell mehrere tausend CHF betragen können. Im Falle einer Partnerschaft besteht die Möglichkeit, dass wir diese Kosten für unsere Kunden übernehmen.
Nein, in der Schweiz ist es nicht möglich, eine Aktiengesellschaft (AG) ohne Eigenkapital zu gründen. Es ist ein Mindestkapital von 100'000 CHF nötig, welches aber nur zu 50% teilliberiert werden kann. Dieses Mindestkapital muss bei der Gründung in bar oder in Form von Sachwerten eingebracht werden. Im Falle einer Partnerschaft besteht die Möglichkeit, dass wir dieses Kapital für unsere Kunden aufbringen.
Ja, dies ist möglich. Diese Sachwerte können beispielsweise Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen oder andere Vermögensgegenstände sein. Die Werthaltigkeit der Sacheinlage muss jedoch von einem zugelassenen Revisor oder einem anderen anerkannten Experten bestätigt werden.
Sie möchten Ihr Anliegen besprechen oder haben Fragen zu unseren Services? Wir sind hier, um Ihnen weiterzuhelfen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und wird sich umgehend um Ihr Anliegen kümmern.